Intensivbehandlung ist leidvoll, häufig sind Schmerzen, Schlaflosigkeit, diverse Sonden, fehlende Selbstkontrolle und Fixierungen zu beobachten. Überlebende haben im Anschluss oft posttraumatische Streßsyndrome. Eine solche Diagnose sind eher von Kriegs- oder Terroropfern bekannt.
Nicht vergessen werden darf das Leiden der Angehörigen. Ein erschreckend hoher Anteil von ihnen leidet an Psychosyndromen.
Eine fehlende Willensermittlung auf Intensivstationen ist die Regel. Auch das Instrument der „Patientenverfügung“ ist wirkungslos. Aus einer Uniklinik wird berichtet, dass diese in den letzten 5 Jahren nur einmal beachtet wurde. Der Patient war Arzt und hatte sich Intensivmedizin verbeten.
Intensivmedizinisch behandelte Versicherte sind im Bereich des Rechts auf eine Zweitmeinung in einer besonders schwierigen Situation. Sie sind in der Regel nicht mehr selbst in der Lage eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu können.
Diese Aufgabe muss der Bevollmächtigte des Versicherten übernehmen. Gleichzeitig kommt dem Bevollmächtigten auch häufig die Aufgabe zu, sicher zu stellen, dass die Behandlungswünsche des Versicherten von den behandelnden Ärzten in der geplanten Behandlung berücksichtigt werden.
Hier kann Zweitmeinung-Intensiv helfen!
Eine fundierte Zweitmeinung gibt Ihnen in leidvollen Situationen wieder die Handlungsfähigkeit zurück gewinnen zu können. Zum einen zeigt sich, ob die bestehende Intensivtherapie dem von Patienten gewünschten Ausmaß folgt. Zum anderen können Sie sicher sein, den richtigen Therapieweg gefunden zu haben.
Patieten haben vor planbaren Eingriffen einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Insbesondere wenn die Durchführung der medizinischen Maßname die Gefahr einer Indikationsausweitung in sich trägt. Darunter fallen unter anderen auch die intensivmedizinischen Eingriffe wie eine Beatmung, Dialyse oder künstliche Ernährung. Sie haben das Recht in einer solchen Situation eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen.
Sprechen Sie ihren behandelnden Arzt an. Er wird Sie bei der Einholung einer Zweitmeinung ermutigen und unterstützen. Wenn Sie sich nicht trauen Ihren Arzt anzusprechen, übernehmen wir gerne die Gespräche mit Ihrem Arzt.
Rufen Sie uns einfach an. Im Erstgespräch können Sie sich ausführlich informieren und sich das weitere Vorgehen erklären lassen. Ergreifen Sie diese Möglichkeit. Wir helfen Ihnen gerne!
Zweitmeinung intensiv ist unter der Hotline-Nummer montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet und wir garantieren einen Rückruf bis spätestens 16 Uhr des folgenden Arbeitstages. Außerdem haben wir eine Notfall-Hotline unter der wir 24h in dringenden Notfällen zu erreichen sind.
Ihre Anrufe werden ausschließlich durch qualifizierte Mitarbeiter (medizinische Fachpfleger für Intensivmedizin) entgegen genommen, bzw. SIe werden zeitnah durch einer unserer Mitarbeiter zurückgerufen. Im Erstgespräch wird die aktuelle Versorgungssituation geklärt. Daraus leitet Zweitmeinung intensiv ab, ob eine Zweitmeinungsberatung angezeigt und rechtlich möglich ist und informiert Sie entsprechend.
Wird in Ihrem Erstgespräch mit uns festgestellt, dass eine Zweitmeinungsberatung in Ihrer individuellen Situation möglich ist, erläutern Ihnen unsere Mitarbeiter die notwendigen Formalitäten. Im Anschluß an diese Erläuterungen versenden wir die notwenigen Formulare an Sie, die wir benötigen um mit der Zweitmeinungsberatung beginnen zu können
Darüber hinaus wird im Erstgesrpäch geklärt, ob es deutliche Hinweise auf eine Übertherapie oder Untertherapie (Fehlversorgung) besteht. Sie können versichert sein, dass Zweitmeinung-Intensiv sicher stellt, dass das Erstgespräch in einer einfühlsamen Athmosphäre geführt wird.
Zweitmeinung intensiv unterstützt Sie bei Bedarf bei der Einholung der Behandlungsakte. Ist die Behandlungsakte erkennbar unvollständig oder wenn der Behandler sich weigert die Behandlungsakte herauszugeben, können Sie mit unserer Unterstützung rechnen. Zweitmeinung intensiv fordert die Akte dann in Ihrem Auftrag an oder zeigt Wege auf, nach welcher Anspruchsgrundlage das möglich ist.
Nach Erhalt der Behandlungsakte wertet wir diese aus. Aufgabe von Zweitmeinung intensiv ist es dabei, die Indikation der geplanten Maßnahme(n) zu beurteilen und Auffälligkeiten festzustellen. Die Aufgabe hat die Zielstellung, eine mögliche Diskrepanz zwischen Patientenwillen, Therapieziel und geplanter Behandlung zu ermitteln: Stellt Zweitmeinung intensiv fest, dass keine Diskrepanz vorliegt, teilen wir Ihnen das Ergebnis schriftlich (in Kurzform) mit. Stellen wir eine Diskrepanz fest, formulieren wir diese schriftlich aus, wenn die Behandlung nicht der Erreichung der Therapieziele dient - d.h. keine Indikation oder keine willensgemäße Behandlung besteht/ erfolgt.
Wir besprechen die Ergebnisse mit Ihnen und stimmen die weitere Vorgehensweise eng mit Ihnen ab. Wir weisen Sie auf erkennbare Behandlungsfehler (Auffälligkeiten) hin und zeigen die Möglichkeit der Unterstützung durch Zweitmeinung-Intensiv auf. Zweitmeinung intensiv stellt einen Arzt-Arzt Kontakt zum aktuellen Behandler her. Aufgabe von Zweitmeinung intensiv ist es, den verantwortlichen Arzt über eine Diskrepanz zu informieren und einen Konsens im Ihrem Sinne herbeizuführen.
Das Ergebnis der Zweitmeinung wird Ihnen bei Konsenserzielung mit dem behandelnden Arzt mitgeteilt. Im Falle, dass kein Konsens im Gespräch mit dem behandelnden Arzt erzielt werden kann, erstellt Zweitmeinung intensiv ein Gutachten, um eine Behandlung im Sinne des Patientenwillens einzuleiten. Ziel ist es, einen Konsens herbeizuführen.
Wenn kein Konsens herbeigeführt werden kann informieren wir Sie, welche weiteren Schritte für Sie möglich sind. Wir lassen Sie nicht allein!
Entscheiden Sie sich nach dem Erstgespräch mit einem unserer Betreuer für die Erstellung einer Zweitmeinung, fallen Kosten an.
Einige gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten bereits. Sprechen Sie uns an und wir prüfen, ob Ihre Krankenkasse bereits zu unseren Partnern gehört und die Kosten für Ihre Zweitmeinung übernimmt.
Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für unser Zweitmeinung noch nicht übernehmen sollte, werden wir versuchen Ihnen bei der Einholung einer Kostenübernahme zu helfen. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen dazu angehalten die Kosten zu übernehmen. Wir helfen Ihnen dabei Ihr Recht auf eine Zweitmeinung durchzusetzen
Wenn Sie die Kosten für die Zweitmeinung selbst tragen möchten, weil Sie sich in einer sehr leidvollen Situation befinden, informieren wir Sie gerne detailiert über die anfallenden Kosten. Rufen Sie uns an, wie erklären Ihnen genau welche Kosten anfallen.
Zweitmeinung-Intensiv hat bereits mit gesetzlichen Krankenkassen Verträge bezüglich der Kostenübernahme für das Zweitmeinungsverfahren geschlossen. Wir sind stets bemüht weitere private und gesetzliche Krankenkassen als Kooperationspartner zu gewinnen.
Auch wenn Ihre Krankenkasse noch nicht zu unseren Kooperationspartnern gehört, können wir aus Erfahrung sagen, dass sich viele Krankenkassen bei der Kostenübernahme kulant zeigen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Stellung eines Kostenübernahmeantrags an Ihre Krankenkasse und beraten Sie gerne auch in diesem Fall.
Unbenommen bleibt Ihnen die Möglichkeit die
Unsere Gutachter sind unabhängig und vollkommen unabhängig, insbesondere von den Interessen Dritter. Das heißt, dass keiner unser Gutachter einen finanziellen Vorteil durch die Erstellung eines Zweitmeinung-Gutachten hat. Deshalb muss der Aufwand für die Erstellung der Zweitmeinung anderweitig vergütet werden muss.