Unsere Leistungen
Die complex care solutions hält eine Vielzahl an Medizinern aus verschiedenen Fachgebieten bereit, die als langjährig praktizierende Ärzte mit fortwährenden Weiterbildungen, eine entsprechende Expertise mitbringen. So kann eine hoch qualitative Beratung bei ganz unterschiedlichen Fragestellungen und Erkrankungen sichergestellt werden.
Eine ärztliche Zweitmeinung bieten wir aktuell für folgende Fachgebiete an:
- Intensivpflege
- Kardiologie
- Onkologie
- Orthopädie
Zweitmeinung Intensivmedizin
Schwersterkrankte, multimorbide oder terminal erkrankte Patienten haben über die complex care solutions die Möglichkeit sich eine zweite Meinung zu einer Behandlungen, egal ob stationär oder außerklinisch, bundesweit einzuholen.
Übergeordnete Ziele sind:
- Aufklärung zu alternativen Behandlungsmethoden und erreichbaren Therapiezielen je nach Therapie
- Vermeidung von Übertherapie, sofern und soweit geplante Therapieverfahren nicht indiziert, nicht (mehr) angezeigt sind und / oder dem Willen des Patienten nicht entsprechen
- Optimierung der Patientenversorgung durch Einleitung zusätzlicher Maßnahmen z.B. durch Verbesserung von Schmerztherapie oder Palliativmedizin
Charakteristische Maßnahmen einer Intensivtherapie, neben einer mind. 72 Stunden andauernden Beatmung, können sein:
- Tracheotomie / Absaugpflichtigkeit
- Sauerstoffpflichtigkeit
- PEG-Versorgung (perkutane endoskopische Gastrostomie)
- PEJ-Versorgung (perkutane endoskopische Jejunostomie)
- Parenterale Ernährung / Portversorgung
- Notwendigkeit einer permanenten Überwachung von Vitalparametern
Typische Krankheitsbilder, die Anlass eines Zweitmeinungsverfahrens sein können
Die der Intensivtherapie zugrunde liegenden Erkrankungen oder Zustände, die Ursache einer intensivpflichtigen Versorgung mit Beatmung > 72 Stunden entsprechend den Sachverhalten unter Punkt 1 sein können, sind meist unterschiedlicher Natur. In der Regel handelt es sich um lebensbedrohliche Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium, die meist tödlich verlaufen. Die folgende Auflistung von Erkrankungen, die im fortgeschrittenen Stadium zur Beatmungspflicht führen können, ist nicht als abschließend, sondern orientierend, zu verstehen:
- COPD
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Muskeldystrophie
- Muskelatrophie
- Morbus Duchenne
- Spinale Muskelatrophie (SMA)
- Erworbene Hirnschädigungen (Entzündungen, Tumore, Hypoxien, Schädel-Hirn-Traumata)
- Neurologische Erkrankungen aufgrund eines Tumors
- Koma
- Wachkoma
- Locked-In-Syndrom
- Apallisches Syndrom (hypoxische Hirnschäden)
- Infantile Zerebralparese
- Critical-Illness-Syndrom
- Halsmarklähmungen (hoher Querschnitt)
- Gendefekte
- Stoffwechselerkrankungen
- Morbus Pompe
- Mukoviszidose
- Angeborene oder erworbene Hirnschädigungen, z. B. nach Ertrinkungsunfall
- Folgen der Frühgeburtlichkeit, z. B. Bronchopulmonale Dysplasien oder Bradykardie-Apnoe-Syndrom
- Angeborene Syndrome und Fehlbildungen, z. B. Pierre-Robin-Sequenz oder Joubert-Syndrom